Amtsärztliche Überprüfung durch das Gesundheitsamt
In Deutschland dürfen nur Ärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker die Heilkunde selbständig ausüben. Die gesetzlichen Vorschriften, die den Beruf des Heilpraktikers reglementieren sind im so genannten “Heilpraktikergesetz”festgehalten. Dieses Gesetz trägt folgednen offiziellen Titel: Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung vom 17. Februar 1939. Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker ist in Deutschland an mehrere Voraussezungen gebunden. [...]
